Diese Anzeige zeigt einen Hobel nach dem Patent Nr. DE0000810189B vom 6. 8. 1951.
Die Erfindung besteht in auswechselbaren Klingen, die zwischen zwei Stahlplatten gehalten werden. Ein Behälter mit Ersatzklingen und einem Schraubenzieher zum Lösen der Platten ist im hinteren Teil des Hobelkörpers untergebracht. Der Behälter dient als Griff für die Schraubenzieherklinge. Außerdem ist vorne seitlich in einer Nut ein kleiner Abziehstein befestigt.
Die Bezeichnung HOFIX F. R. verweist vermutlich auf den Erfinder Franz Rodeck, von dem noch andere Patente zu auswechselbaren Klingen bekannt sind (DE0000649557A, DE0000939953B).