Wolfgang Jordan
KLEINES WERKZEUGMUSEUM
Zeichnung aus dem Patent Nr. DE0001042877A (Hobel 'Primus' von ECE)

Patente: Schlichthobel nach dem Patent DE88696

Wiedergabe eines Patents von Richard Gebel in Dahme

"Schlichthobel"

Patentschrift No. 88696

Patentirt im Deutschen Reiche vom 21. Februar 1896 ab.

Gegenstand vorliegender Neuerung betrifft eine verstellbar und federnd angeordnete Gegenplatte an Schlichthobeln, welche den Zweck hat, ein Einreissen der Spähne zu verhindern, die Abnutzung des Messerspaltes zu verhüten, den Messerspalt nach Belieben in seiner Weite zu verändern und ein leichtes Hindurchgleiten ungleichmässiger Spähne durch den Messerspalt zu ermöglichen.

Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand durch drei Figuren zur Darstellung gebracht, und zwar zeigt:

Fig. 1 einen mit der Gegenplatte versehenen Hobel im theilweisen Längsschnitt,

Fig. 2 den Hobel in Seitenansicht,

Fig. 3 einen Schnitt nach Linie x-x der Fig. 2.

Die Vorrichtung, welche aus Stahl hergestellt wird, besteht aus einer Platte a, bei welcher die der Messerschneide zugekehrte Kante abgereift ist. Zu beiden Seiten des Höbels läuft die Platte a in Winkel b b1 aus, welche in ihrem Scheitelpunkt vermittelst einer durch eine schlitzartige Durchbohrung h im Hobel hindurchgehenden Schraube c drehbar und vertical verschiebbar an dem Hobel befestigt sind. Die Schenkel b1 der Winkel sind an ihren Enden mit zu Punkt c concentrischen Schlitzen d versehen. Vermittelst dieser letzteren und einer durch den Hobel hindurchgehenden Mutterschraube e wird ein Verstellen der Platte a im Messerspalt in horizontaler Richtung ermöglicht.

Sollen starke Spähne gehobelt werden, wobei das Einreissen am häufigsten vorkommt, dann wird die Platte a so eingestellt, dass die untere Kante derselben um die halbe Spahnstärke unter der Gleitfläche f des Hobels hervortritt. Die Schenkel b, welche zu starken Federn ausgebildet sind, gestatten der Platte a beim Hobeln über rauhe Stellen eine Bewegung gegen das Messer. Dadurch wird von derselben dicht vor der Schneide des Messers ein Druck auf das Holz ausgeübt. Das Messer wird infolge dessen gezwungen, den Spahn dicht vor der Schneide vom Holze zu trennen, wodurch ein Einreissen unmöglich gemacht wird. Ein Festklemmen der Spähne im Messerspalt wird gleichfalls durch die Federung der Schenkel b verhindert. Kleine Holztheilchen, welche sehr oft den Messerspalt verstopfen, treten durch den vor der Platte a gebildeten Spalt. Besonders vortheilhaft wird die Vorrichtung noch dadurch, dass dieselbe bequem an jedem Hobel angebracht werden kann, ohne an demselben eine bedeutendere Veränderung vornehmen zu müssen.

Patent-Anspruch:

Schlichthobel, gekennzeichnet durch eine drehbar und zugleich in der Höhe verschieb- und feststellbar angeordnete Gegenplatte a, deren Schenkel starke Federn bilden, zum Zweck, ein Nachgeben der Gegenplatte beim Eintritt starker Spähne in den Messerspalt zu gestatten.

Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.

Schlichthobel Patent DE88696

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