Wolfgang Jordan
KLEINES WERKZEUGMUSEUM

Werkzeughersteller und -händler

P. W. Brand

P. W. Brand, Remscheid

Seite 63 (Remscheit den 2ten april 1766)

No 144

Arnold Brandt Vom Hürtz läßet durch seinen aydam (Schwiegersohn) Peter
Wilhelm Brandt sein zeichen präsentiren welches
er Biß daher auf Sägen geschlagen, und Von seinem Vatter
geerbt hat, dieses zeichen die Sonne ge Nanth hat aber sein
Vatter auf Stahl geschlagen, welches er auch Hiemit Vor Be-
Halten haben will, so wie es Hier abgetrückt ist. -
Siegel Bild 'Sonne im Kreis'

ad No 144

nach dem arnold brand zum hütz mit dote ab
gegangen Ein zeichen noch die seinen
als xx sein Eidam (Schwiegersohn) peter Wilhelm brand als nächsten
Erb so xx zeichen der Corforstlehen ordnung zu
durch Handwerks auf seinen nahmen
Ein --- Johann Jaspers Handwerks
28ten Jannuary 1781 Vogt

No 145

30t Juny(?) 1783 erschien Arnold Brand, und xx die
Einschreibung(?) deren Buchstaben Sonne xx dar
neben abdruck xx
Siegel Bild Schriftzug 'SONNE' auf fünf Linie geschrieben,
die drei mittleren durch die Schrift unterbrochen

No 146

Peter Wilhelm Brand Vom Hütz präsenterit ein Zeichen
der Blumenpott genantt, welches er Von seinem Vatter
geErbet und Von demselben auf Sägen geschlagen worden,
Von ihm dato geschlagen wirdt, so wie es Hier ab=
gedrückt ist.
Pagn 148 übergeschrieben
Siegel Bild 'Blumentopf mit Blumen'


Seite 104

ad No 282

<Eintrag fehlt noch>

No 282

<Eintrag fehlt noch>


Seite 148 ()

ad No 146

1794 den letzt mey erschien(?) peter wilhm brand
vom Hütz am Handwerksgericht zeigte
an, daß er zwei Zeichen ein Schreiben lassen
die Sunne auf Stall und sagen zu
pregen den Blumenportt deß gleichen
da diß seinn Erbzeichen wärren tröge
dahin an daß bemelte beide Zeichen zu
künftig hin jhm von handwerks wegen
zu gestanden wörden als fabrickant und
Comerzijant auf alle vor komendin
Stall und Eißen waren zu pregen auß
genohmen keine senßen noch Siegelen
ist deßeß hie nicht von handwerks wegen
Eingestanden jn dem rechte wie deße
zeichen pagn 63 Eingeschreben und ab
getrückt Stehen hic wüll als die
Sunne

NB Paga 149 sehe abrad


Seite 149

No 144 (eingeklebtes Blatt)

Da die Peter wilhelm Brand Erben durch
Peter Schlieper angezeigt haben, daß
ihren Bekannten zeichen, besonders aber
die Sonne mit einem Kranz, durch aller
hand zeichen zu nahe getreten würde,
so wird ihm Handwerksuntergericht
hiemit der ernstliche Befehl erteilt,
Sein zeichen, welches sowohl den zeichen
der Brand Erben selbst, oder ihm
Kranz womit die Sonne umgeben,
als auch der form zu nahe kommt,
in die zeichen rolle eingetragen
wo sonst alle auf solche weise ein
geschriebenen zeichen oder Kränze
für nichtig erklärt und
die ausgelöst werden sollen.
xxx 21. Febr. 1801
Holthausen xxx

ad No 144, 145, 146

1798 den letzten July
peter Wilhm brand Vom Hütz
zeigte an daß sein
Vatter verstorben botte um die
um Schreibung bemelte zeichen auf
Seinen nahmen als ältester Sohn
auß Erster Ehe B doh Wäry billig und
hilfe Von billig daß die beide
Söhny auß zweiter Ehe in den
käuflichen reglen als Er als
ältester Sohn an den zeichen gleich
Erbrecht haben sollen Wij
xxx----B Eingeschreben
sind hie ab
getrük stehen Fried Wilh Brand

3 Stempel

Erschien bei am handwerksgericht den 30 Juny 1806
ist noch ab perben Christian

Abrah. Tesche Rathmann
Clemens Tesche Rathmann
übergetragen auf Pagna. 160

Am linken Rand steht:
Pagn 63
148
1 Sunny
2 blumenpott
3 Bet sunni
4 peter wilhem
brand
mit der be
merkung der
bohstaben PWB
sowoll auf
den blumen
pott als die
sunne
gepregen
Wie auch die
Den 30ten
may 1806


Seite 160

No 361

(vid. No 144a)

Uebertrag aus Pagn. 63 und Pagna. 149. Pagn. 104
Am HandwerksGericht den 28. Februar 1818
erschien Peter Brand von Hütz Sohn des verlebten
Peter Wilhelm Brand und machte das Ersuchen,
die von seinem Vater herrührenden, späterhin
auf den Namen seines nun ebenfals verstorbenen
Bruders Fried. Wilh. Brand eingeschriebene Zeichen,
Namen, Buchstaben oder was sonst auf besagte
Namen in gegenwärtiger Zeichen Rolle einge-
schrieben seyn mag, auf seinen Namen
überzutragen willfahrt
und auf seinen Namen Peter Brand
Erb... so wie alle späterhin angekaufte Zeichen
mit allen denselben anhängenden Rechten
und wie sie hieunten ausgedruckt sind,
übertragen werden. Zugleich wird hiermit
der auf Pagna. 149 angehängt Protestat? wiederum
bemerkt und das Verbot wiederholt, daß
keine Zeichen mit einem Kranz mehr einge-
schrieben werden sollen.
Clemens Tesche Rathman
Abrote Tesche Rathman

- Die Sonne mit einem Kranz auf alle Waren
- Die Sonne ohne Kranz auf alle Waren
- Der BlumenPott Ditto
- Die Buchstaben 'SONNE' Ditto
- Die Buchstaben 'P.W.Brand' Ditto
- Das Hufeisen mit einem Kranz
- Der Hahn mit einem Kranz
Siegel Bild 'Sonne im Kreis'
Siegel Bild 'Sonne ohne Kreis'
Siegel Bild 'Blumentopf mit Blumen'
Siegel Schriftzug 'SONNE'
Siegel Schriftzug 'P.W.BRAND'
Siegel Bild 'Hufeisen in U-Form' dazwischen übereinander
die Buchstaben 'H' und 'B' (spiegelverkehrt) in einem Kreis
Siegel Bild 'Hahn in einem Kreis'


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